ABS Absturzsicherung

Zeit für Sicherheit

Absturzsicherungsmassnahmen

Gemäss SUVA-BauAV (ab 01.01.2022) Absturzsicherungsmassnahmen sind ab 2m Absturzhöhe zu treffen. Bodenöffnungen und nicht durchbruchsichere Flächen sind jederzeit zu sichern. Der Anlagebetreiber ist verpflichtet für den Betrieb und den Unterhalt der Anlage geeignete Schutzeinrichtungen zur Verfügung zu stellen. Im Weiteren ist er verpflichtet, die Sicherheitseinrichtungen gem. Herstellerangaben und Merkblätter / Richtlinien der SUVA instand zu halten.

Anschlageinrichtungen von ABS Safety sind nach den aktuellen Normen und Vorschriften gefertigt. Die Sicherheit dieser Produkte wird von unabhängigen Prüfinstituten wie der DEKRA Testing and Certification GmbH und dem Karlsruher Institut für Technologie (KIT) streng kontrolliert.

Zusätzlich testet die ABS Safety GmbH jeden Anschlagpunkt, jeden Dachhaken und jede Systemstütze an ihrem hochmodernen Fallturm auf Herz und Nieren. Hightech-Kameras und Sensoren dokumentieren dabei das genaue Verhalten der Sicherheitslösungen bei einer Sturzbelastung.

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